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BAFA-registrierter Berater · Staatliche Förderung

Website geplant? Beratung mit bis zu 80 % Zuschuss

Wir prüfen mit kleinen und mittleren Unternehmen eine mögliche Förderung ihrer Unternehmensberatung zur digitalen Kundengewinnung. Gefördert werden Beratungskosten; Website-Erstellung und technische Umsetzung werden separat angeboten.

  • Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Zuschuss statt Kredit – nach Prüfung der Nachweise
  • Bereits über 10 Förderungen erfolgreich begleitet
5,0 Sterne auf Google · 100+ erfolgreiche Projekte deutschlandweit
· BAFA · REGISTRIERTER BERATER · FÖRDERUNG
Staatlicher Zuschuss 80 % für förderfähige Unternehmensberatung
  • 0 € Rückzahlung – echtes Fördergeld
  • Bis zu 2.800 € Zuschuss je Beratung
  • Bis zu 5 Beratungen je Unternehmen

Vertraut von über 100 Unternehmen deutschlandweit – aus Handwerk, Immobilien & Mittelstand

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80 %
Zuschuss in den neuen Bundesländern
2.800 €
max. Förderung je Beratung
10+
erfolgreiche BAFA-Förderungen
0 €
Rückzahlung – echtes Fördergeld
Was ist die BAFA-Förderung?

Staatliche Zuschüsse für Unternehmensberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert individuelle Unternehmensberatung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Eine Beratung zu Positionierung, digitaler Kundengewinnung und Website-Konzeption kann je nach Einzelfall darunter fallen. Die Umsetzung einer Website ist davon getrennt.

Als beim BAFA registrierter Berater entwickelt Niclas Gärtner mit Ihnen Empfehlungen für Ihren digitalen Auftritt. Förderfähigkeit und Umfang der Beratung werden vorab für Ihre Situation geprüft.

Die Beratungskosten sind zunächst vollständig zu bezahlen. Ein möglicher Zuschuss wird nach Prüfung der Nachweise an das Unternehmen ausgezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch; die aktuelle Richtlinie gilt bis 31.12.2026.

Förderhöhe nach Standort

80 %
Neue Bundesländer; Regionen Lüneburg & TrierMax. 2.800 € je Beratung – ohne Berlin & Region Leipzig
50 %
Übrige Regionen, inkl. Berlin & Region LeipzigMax. 1.750 € je Beratung
5×
Bis zu 5 Beratungen pro UnternehmenMaximal 2 pro Jahr
Bemessungsgrundlage max. 3.500 € · Direktauszahlung vom BAFA
Niclas Gärtner – Gründer & BAFA-registrierter Berater
Persönlich erreichbar
Ihr persönlicher Berater

Niclas Gärtner

Gründer & Stratege · BAFA-registrierter Berater

Persönliche Begleitung von der ersten Förderprüfung bis zu den Nachweisen – mit klarer Trennung zwischen Beratung und späterer Website-Umsetzung.

Als Wirtschaftsingenieur (TU Dresden) verbinde ich technisches Verständnis mit strategischem Online-Marketing. Ich begleite Sie persönlich bei der Einordnung Ihres Vorhabens und der Planung Ihres digitalen Auftritts. Eine anschließende Umsetzung vereinbaren wir separat.

Wirtschaftsingenieur, TU Dresden BAFA-registrierter Berater 10+ Förderungen begleitet
Förderfähige Leistungen

Welche Beratungsthemen können infrage kommen?

Gefördert werden individuell und konzeptionell durchgeführte Beratungen. Die folgenden Themen sind Beispiele; ihre Förderfähigkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Operative Umsetzung, Programmierung, Gestaltung und laufende Betreuung sind getrennte Leistungen.

Website-Konzept & Anfragewege

Analyse der bestehenden Website, Zielgruppen und Kontaktstrecke; Empfehlungen für Struktur, Inhalte und Anforderungen an einen neuen Auftritt.

Strategie zur Online-Sichtbarkeit

Analyse Ihrer digitalen Auffindbarkeit und Empfehlungen zur Suchstrategie, lokalen Positionierung und inhaltlichen Ausrichtung.

Beratung zur Kundengewinnung

Strategische Einordnung geeigneter Kanäle, Zielgruppen und Botschaften. Kampagnenbetrieb und Content-Produktion werden separat vereinbart.

Digitalstrategie & Beratung

Individuelle Analyse Ihrer Ausgangslage, priorisierte Ziele und konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen.

Positionierung & Markenstrategie

Beratung dazu, wie Ihr Unternehmen seine Stärken, sein Leistungsangebot und seine Zielgruppen verständlich kommuniziert. Grafik- und Logo-Erstellung sind separate Leistungen.

Digitale Prozesse & Anforderungen

Analyse von Anfrage- und Kundenprozessen sowie Empfehlungen für passende digitale Abläufe. Die Entwicklung und Einrichtung von Software wird getrennt angeboten.

Voraussetzungen

Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

Kleine & mittlere Unternehmen

KMU-Einstufung nach den geltenden Kriterien

Selbstständige & Freiberufler

Mit Firmensitz in Deutschland

Handwerksbetriebe

Alle Gewerke und Innungsbetriebe

Voraussetzungen im Einzelfall

Tätigkeit, Vorförderungen und Beratungsthema prüfen

Ablauf

In 4 Schritten zur möglichen Beratungsförderung

1

Erstgespräch & Förder-Check

Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und welche Maßnahmen bezuschusst werden.

2

Antrag beim BAFA

Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Abschluss des geförderten Beratungsvertrags und vor Beratungsbeginn. Die Bearbeitung erfolgt durch die zuständigen Stellen.

3

Beratung durchführen

Erst nach dem vorgesehenen Informationsschreiben darf der geförderte Beratungsvertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Eine Website-Umsetzung wird separat vereinbart.

4

Zuschuss erhalten

Nach Durchführung und vollständiger Bezahlung der Beratung reichen Sie die erforderlichen Nachweise fristgerecht ein. Über Zuschuss und Auszahlung entscheidet das BAFA nach Prüfung.

Häufige Fragen

Was Sie über die BAFA-Förderung wissen sollten

Was genau wird mit der BAFA-Förderung bezuschusst?
Gefördert wird individuelle, konzeptionelle Unternehmensberatung. Dazu können Empfehlungen für digitale Kundengewinnung, Positionierung und Website-Konzeption gehören. Programmierung, Gestaltung und laufende Umsetzung sind davon getrennt und nicht automatisch förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss in meiner Region?
Neue Bundesländer ohne Berlin und die Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier: 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 € je Beratung. Übrige Regionen einschließlich Berlin und Region Leipzig: 50 %, maximal 1.750 €. Bemessungsgrundlage bis zu 3.500 €; weitere Voraussetzungen sind individuell zu prüfen.
Wer ist förderfähig?
Förderberechtigte KMU und Freiberufler in Deutschland. Neben der KMU-Einstufung sind unter anderem Tätigkeit, Unternehmensverflechtungen, bisherige Förderungen und Beratungsthema relevant. Die endgültige Prüfung erfolgt durch die zuständige Stelle.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Es handelt sich um einen Zuschuss, keinen Kredit. Bei ordnungsgemäßer Durchführung und Einhaltung aller Bedingungen ist keine planmäßige Rückzahlung vorgesehen. Werden Förderbedingungen verletzt, kann eine Rückforderung erfolgen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag erfolgt vor Abschluss des geförderten Beratungsvertrags und vor Beratungsbeginn. Erst nach dem vorgesehenen Informationsschreiben darf beauftragt und begonnen werden. Die Kosten sind zunächst vollständig zu bezahlen; der Zuschuss wird nach Prüfung der Nachweise ausgezahlt.
Wie viele Beratungen sind möglich?
Innerhalb der Richtlinienlaufzeit bis 31.12.2026 sind bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unternehmen möglich, höchstens zwei pro Kalenderjahr. Die übrigen Voraussetzungen gelten weiterhin.
Was kostet mich der Förder-Check?
Die erste Einordnung ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen, ob eine förderfähige Unternehmensberatung zu Ihrem Vorhaben infrage kommt. Das ist noch kein BAFA-Antrag und kein kostenpflichtiger Auftrag.
Über die Förderung

BAFA-Beratungsförderung und Ihre Website-Planung

Eine neue Website beginnt mit Fragen zu Zielgruppen, Positionierung und digitalen Anfragewegen. Eine individuelle Unternehmensberatung kann diese Fragen analysieren und konkrete Empfehlungen liefern. Ob eine Beratung in das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ passt, prüfen wir mit Ihnen für Ihre Situation.

Der Zuschuss bezieht sich auf förderfähige Beratungskosten. Die anschließende Website-Erstellung, Programmierung, Gestaltung und Betreuung werden als getrennte Leistungen angeboten. Die Förderung einer Beratung bedeutet daher keine pauschale Förderung Ihrer neuen Website.

In den neuen Bundesländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie den Regionen Lüneburg und Trier gelten 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 € je Beratung. In den übrigen Regionen beträgt der Zuschuss 50 %, maximal 1.750 €. Weitere Programmvoraussetzungen und die aktuell geltende Richtlinie sind maßgeblich.

Der Antrag muss vor Abschluss des geförderten Beratungsvertrags und vor Beratungsbeginn gestellt werden. Erst nach dem vorgesehenen Informationsschreiben darf die Beratung beauftragt und begonnen werden. Die Beratungskosten müssen zunächst vollständig bezahlt werden; über die Auszahlung entscheidet das BAFA nach Prüfung der Nachweise.

Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026; Informationsstand: 03.10.2026. Offizielle Programminformationen. Der kostenlose Fördercheck ist ein erstes Gespräch zur Einordnung, kein Förderantrag oder Vertragsabschluss.

Für Agenturen, Berater & Selbstständige

Möchten Sie selbst BAFA-Berater werden?

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer BAFA-Beraterregistrierung und begleiten Sie Schritt für Schritt – damit Sie Ihren eigenen Kunden bis zu 80 % Förderung anbieten und sich ein neues Geschäftsfeld erschließen.

  • Eigener Beraterstatus
  • Neues Geschäftsfeld mit Fördermitteln
  • Wir begleiten Sie komplett
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